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Rechtsprechung
   BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74   

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BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74 (https://dejure.org/1975,1019)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1975 - I ZR 43/74 (https://dejure.org/1975,1019)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1975 - I ZR 43/74 (https://dejure.org/1975,1019)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verwertung der eigenen Sachkunde des Gerichts bei der Beurteilung der Irreführungsgefahr im wettbewerbsrechtlichen Sinne - Verwirkung des wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs im Falle der Wahrung wesentlicher Interessen der Allgemeinheit - Wahrheitsgebot im ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 658
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.09.1967 - Ib ZR 105/65

    Klage auf Unterlassen der Verwendung eines Firmennamens oder auf Änderung eines

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Das Berufungsgericht brauchte nicht auf die einzelnen Etiketten abzustellen, da in ihnen allen der irreführende Blickfang wiederkehrt und die Beklagte für sich in Anspruch nimmt, daran festhalten zu können (vgl. BGH GRUR 1957, 281, 285 - Karo-As; 1968, 212, 213 - Hellige).
  • BGH, 02.04.1971 - I ZR 22/70

    Unterlassungsanspruch wegen einer Werbung mit dem Buchtitel "Das große deutsche

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Für diesen Fall gilt aber, daß der Richter in der Regel auch in der Lage sein wird, die Wirkung einer geschäftlichen Bezeichnung vom Standpunkt des weniger kundigen, unbefangenen und unkritischen Durchschnittsverbrauchers aus zu beurteilen (vgl. BGH GRUR 1971, 365, 367 - Wörterbuch).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Danach kann der Tatrichter im allgemeinen dann aus eigener Sachkunde über die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise entscheiden, wenn es sich um den Vertrieb von Gegenständen des täglichen oder allgemeinen Bedarfs handelt und schon die eigene Sachkunde zu der Erkenntnis führt, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise durch die verwendete Kennzeichnung oder Werbebehauptung getäuscht werden kann (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1971, 29, 31 - Deutscher Sekt).
  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Sie geht von dem zutreffenden Gesichtspunkt aus, daß in Fällen der Irreführung des Verkehrs der vom Verletzer erworbene Besitzstand in der Regel nicht schutzwürdig ist (BGH GRUR 1966, 267, 271 - White horse; BGH a.a.O. Wörterbuch).
  • BGH, 10.03.1971 - I ZR 73/69

    Förderung des lauteren Wettbewerbs durch Aufklärung und Belehrung - Bekämpfung

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Ein Blickfang muß aber als solcher wahr sein, auch wenn er nur zur näheren Beschäftigung mit dem Angebot veranlassen soll; es reicht in der Regel nicht aus, daß er durch den weiteren Inhalt der Werbeangabe klargestellt wird (vgl. BGH a.a.O. Deutscher Sekt S. 33; GRUR 1971, 516 - Brockhaus Enzyklopädie).
  • BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68

    Deutscher Sekt

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Danach kann der Tatrichter im allgemeinen dann aus eigener Sachkunde über die Anschauungen der beteiligten Verkehrskreise entscheiden, wenn es sich um den Vertrieb von Gegenständen des täglichen oder allgemeinen Bedarfs handelt und schon die eigene Sachkunde zu der Erkenntnis führt, daß ein nicht unerheblicher Teil der angesprochenen Verkehrskreise durch die verwendete Kennzeichnung oder Werbebehauptung getäuscht werden kann (vgl. BGH GRUR 1963, 270, 273 - Bärenfang; 1971, 29, 31 - Deutscher Sekt).
  • BGH, 12.03.1971 - I ZR 115/69

    Anspruch auf Unterlassung der Verwendung von Bocksbeutelflaschen für anderen als

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Ein mit den Entscheidungen "Erstes Kulmbacher" (GRUR 1957, 285, 287) und "Bocksbeutelflasche" (GRUR 1971, 313, 314) vergleichbarer Fall liegt nicht vor.
  • BGH, 25.01.1957 - I ZR 158/55

    Karo-As

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Das Berufungsgericht brauchte nicht auf die einzelnen Etiketten abzustellen, da in ihnen allen der irreführende Blickfang wiederkehrt und die Beklagte für sich in Anspruch nimmt, daran festhalten zu können (vgl. BGH GRUR 1957, 281, 285 - Karo-As; 1968, 212, 213 - Hellige).
  • BGH, 28.01.1957 - I ZR 88/55

    Erstes Kulmbacher

    Auszug aus BGH, 21.05.1975 - I ZR 43/74
    Ein mit den Entscheidungen "Erstes Kulmbacher" (GRUR 1957, 285, 287) und "Bocksbeutelflasche" (GRUR 1971, 313, 314) vergleichbarer Fall liegt nicht vor.
  • BGH, 16.11.1989 - I ZR 107/87

    RDM

    Zwar wird in Fällen, in denen die Kenntnis des Tatrichters von den Wettbewerbsverhältnissen weiter reicht als das Wissen der angesprochenen Verkehrskreise, der Richter in der Regel auch in der Lage sein, die in Frage stehende Werbung vom Standpunkt des unbefangenen und unkritischen Durchschnittsbeobachters zu beurteilen (BGH, Urt. v. 2.4.1971 - I ZR 22/70, GRUR 1971, 365, 367 = WRP 1971, 274 - Wörterbuch; Urt. v. 21.5.1975 - I ZR 43/74, GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof; Urt. v. 11.7.1975 - I ZR 95/74, GRUR 1976, 195, 196 - Treffpunkt Mocca Press).
  • BGH, 30.10.1981 - I ZR 149/77

    Anwendbarkeit des § 3 UWG auf das Weinbezeichnungsrecht - Zivilrechtliche

    Dieser Einwand ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in Fällen der Irreführung des Verkehrs grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. z.B. BGH GRUR 1975, 658, 660 r.Sp. Sonnenhof; GRUR 1971, 365, 368 Wörterbuch).
  • BGH, 14.03.1985 - I ZR 66/83
    Das in Frage stehende Interesse der Allgemeinheit, vor Irreführung bewahrt zu werden, ist grundsätzlich als vorrangig vor den Individualinteressen des irreführend Werbenden anzusehen (BGH, Urt. v. 11.10.1972 - I ZR 31/72, GRUR 1973, 532, 534 - Millionen Trinken; Urt. v. 17.10.1984 - I ZR 187/82, GRUR 1985, 140, 141 f = WRP 1985, 72 - Größtes Teppichhaus der Welt m.w.N.), so daß ein vom Verletzer erworbener Besitzstand in solchen Fällen regelmäßig nicht schutzwürdig ist (BGH, Urt. v. 21.5.1975 - I ZR 43/74, GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof m.w.N.; Urt. v. 10.4.1981 - I ZR 162/79, GRUR 1981, 666, 668 = WRP 1981, 518 - Ungarische Salami).
  • BGH, 28.09.1979 - I ZB 2/78

    Verwechslungsgefahr eines Markennamens für Wein mit einem Weinanbaugebiet -

    Daß Lageweine allgemein höher eingeschätzt werden als verschnittene Weine, entspricht der Lebenserfahrung (vgl. BGH GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof).
  • BGH, 10.04.1981 - I ZR 162/79

    Ungarische Salami

    Zutreffend ist das Berufungsgericht davon ausgegangen, daß in Fällen der Irreführung im Sinne des § 3 UWG wegen des durch diese Vorschriften geschützten allgemeinen Interesses ein Besitzstandsschutz regelmäßig ausscheidet (vgl. z.B. BGH GRUR 1975, 658 - Sonnenhof m.w.N.).
  • BPatG, 24.06.1998 - 26 W (pat) 76/97

    Markenschutz - Keine Irreführung durch Fantasiebezeichnung mit dem Wort "Villa"

    Da es - soweit ersichtlich - keinen italienischen Weinbaubetrieb mit betriebseigenen Weinbauflächen mit der Bezeichnung "Villa Marzolini" gibt, könnte die angemeldete Kennzeichnung nur dann im Sinne der genannten Bestimmungen täuschend sein, wenn sie bei einem nicht unbeachtlichen Teil der Abnehmer den - unzutreffenden - Eindruck erwecken würde, die betreffenden alkoholischen Getränke (wozu auch Weine gehören) stammten von einem bestimmten italienischen Weingut mit betriebseigenen Weinbergslagen; nur unter dieser Voraussetzung könnte die angemeldete Bezeichnung die Gefahr begründen, die inländischen deutschen Verbraucher über die besondere Eigenart und Güte der (vermeintlichen) Lagenweine zu täuschen und damit zu einem bestimmten Kaufverhalten zu veranlassen (vgl dazu BGH GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof; BPatGE 31, 262, 264 - MONTE GAUDIO).
  • LG Berlin, 13.10.1994 - 16 O 364/94

    Unterlassungsanspruch gegen eine unrechtmäßige Werbeaussage; Verbot des Hinweises

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  • KG, 15.06.1990 - 5 U 1397/90

    Anspruch auf Unterlassung eines Werbeausspruchs einer Supermarktkette wegen

  • LG Berlin, 25.03.1994 - 16 O 41/94

    Irreführung von Werbeaussagen ; Umkehr der Beweislast ; Wirkung kosmetischer

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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2741
BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74 (https://dejure.org/1975,2741)
BGH, Entscheidung vom 26.09.1975 - I ZB 4/74 (https://dejure.org/1975,2741)
BGH, Entscheidung vom 26. September 1975 - I ZB 4/74 (https://dejure.org/1975,2741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Herkunftskennzeichnung von Zigaretten im handelsrechtlichen Wettbewerb

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1975, 658
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 02.03.1973 - I ZB 11/72
    Auszug aus BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74
    Da die Widerspruchsentscheidung durch die Zurücknahme des Widerspruchs nicht ohne weiteres wirkungslos geworden ist, kann die Rechtsbeschwerde nicht für erledigt erklärt werden (BGH GRUR 73, 605, 606 - Anginetten).
  • BGH, 18.01.1974 - I ZB 3/73
    Auszug aus BGH, 26.09.1975 - I ZB 4/74
    Zwar ist die während des Rechtsbeschwerdeverfahrens gegenüber dem DPA erklärte Zurücknahme nicht wirksam geworden, da für die Zurücknahme dieses Verfahrensantrages das Rechtsbeschwerdegericht als das Gericht, bei dem zu diesem Zeitpunkt das Verfahren anhängig war, zuständig war (BGH in GRUR 1974, 465, 466 - Lomapect).
  • BGH, 29.04.1982 - I ZR 111/80

    Elsässer Nudeln

    Darüber hinaus hätte das Berufungsgericht erwägen müssen, ob sich der gestellte Antrag nicht im Rahmen einer noch zulässigen Verallgemeinerung halten könnte (vgl. BGH GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof -), weil die beanstandete Werbung in unterschiedlichen Verletzungshandlungen mit jeweils voneinander abweichenden Gestaltungsformen wiederkehrt und die Beklagte sich nicht ausschließlich mit den Besonderheiten dieser Formen, sondern auch unter Berufung auf den angeblichen Gattungscharakter der Bezeichnung "Elsässer Nudeln" schlechthin verteidigt hat, und weil danach - so der noch ungeprüfte Vortrag der Klägerin in der Berufungsbegründung - weitere andere Verletzungsformen zu befürchten seien.

    Im Hinblick auf diese naheliegende Möglichkeit begegnet es auch hier - wie schon bei der Frage der Entlokalisierung - rechtlichen Bedenken, daß das Berufungsgericht einen der Ausnahmefälle angenommen hat, in denen der Tatrichter eine Irreführungsgefahr ohne Durchführung der von der Klägerin beantragten Beweisaufnahme verneinen könne (vgl. BGH GRUR 1975, 658, 660 - Sonnenhof - m.w.N.).

  • LG Bonn, 15.12.2009 - 11 O 52/09

    Handelsvertreter - Provision - Wettbewerbsrecht - Verwirkung der Provision

    Hinter diesen blickfangmäßig besonders markanten Vorderteil der Sendungen trat der kleingedruckt auf der Rückseite der Sendungen angebrachte Hinweis auf den Absender nahezu vollständig zurück, so dass infolge dieses Gesamteindruckes die begründete Gefahr einer Verwechselung des Absenders mit dem bestehenden Stromversorger durch die Adressaten bestand und diese über die Identität des werbenden Unternehmens in die Irre geführt wurden (vgl. dazu auch BGH GRUR 2003, 249; GRUR 2000, 911, 913; GRUR 1991, 554, 555; GRUR 1975, 658, 660).
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